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Allgemeine Geschäftsbedingungen kehrwasser.at

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Allgemeine Geschäftsbedingungen kehrwasser.at

Ausgabe 31. August 2006

  1. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von uns telefonisch oder schriftlich bestätigt und ist somit verbindlich. Meldet der Anmelder zusätzliche Teilnehmer an, so steht dieser für deren Vetragspflicht ebenso wie für seine eigene ein.
    Es gilt der Preis der aktuellen Website.
  2. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Tourenpreises/Kurspreises zu bezahlen. Kommt es zu einer Stornierung bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin wird diese Anzahlung als Stornogebühr verrechnet. Bei Nichterscheinen zum gebuchten Termin wird der Preis für die Tour als Stornogebühr verrechnet. Bei Absage 8 Tage vor der Tour werden 50 % Storno verrechnet.
    Bei Absage 2 Tage vor dem Kurs/Tour werden 80 % Storno verrechnet.
  3. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung von kehrwasser.at auf der Website und in den Detailinfos. Änderungen, die eventuell nach Vertragsabschluss notwendig sind, sind dann gestattet, sofern diese nicht erheblich die Leistung beeinträchtigen. Kehrwasser.at ist verpflichtet, Sie davon in Kenntnis zu setzen. Falls es aber trotzdem zu erheblichen Kurs/Tourenabweichungen kommt, sodass das Gesamtprogramm beeinträchtigt wird, berechtigt Sie und uns zum Vertragsrücktritt. Sofern die Abweichungen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.
    Ebenso behält sich kehrwasser.at vor, den Kurs/Tourenpreis bis zu einer Frist von 21 Tagen vor Durchführung aus sachlich berechtigten Gründen zu ändern. Ist dies der Fall und handelt es sich dabei um eine Preisänderung von über 15 % des tatsächlichen Preises sind Sie innerhalb einer Frist von 8 Tagen zum kostenlosen Rücktritt berechtigt.
    Kommt es zu zusätzlichen Vereinbarungen müssen diese schriftlich festgehalten werden.
  4. Bei allen Veranstaltungen ist eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen Vorraussetzung. Im Falle des Nichtzustandekommen der Tour wird die Stornierung spätestens 2 Tage vorher mitgeteilt.
  5. Wird die Tour/der Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert oder gefährdet, so können sowohl Sie als auch wir vom Vertrag zurücktreten. Der Kurs/Tourenbetrag wird dann unverzüglich retouniert.
    Ergeben sich die oben genannten Umstände nach Antritt der Tour/des Kurses, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden.
    Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Tour/des Kurses noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen..
    Bei Kanukursen/touren ist kehrwasser.at berechtigt, auf andere Flüsse auszuweichen, falls die aktuellen Wasserstände dies erforderlich machen.
  6. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmerinnen, dass bei ihnen keine körperlichen oder psychische Gebrechen vorliegen, welche die Teilnahme ausschließen, dass sie schwimmen können und dass die gebuchte Tour/Kurs in einem einwandfreiem Gesundheitszustand angetreten wird.
  7. Die Anreise erfolgt bei all unseren Touren in Eigenregie. Kehrwasser.at ist nicht für die Organisation und Durchführung der An- bzw. Abreise verantwortlich oder für die Ausfälle, Verspätungen oder Unglücksfälle haftbar zu machen. Gelegenheitsfahrten in Fahrzeugen von kehrwasser.at erfolgen stets in form von Mitfahrgelegenheiten auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche und Schmerzensgelder, die über die Versicherungsdeckungssumme hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden.
    Die Lagerung von Gepäck und Privateigentum in unseren Fahrzeugen und Zelten oder von uns angemieteten Räumen erfolgen auf eigene Gefahr.
  8. Jede(r) Teilnehmer(in) an Touren von kehrwasser.at ist sich im klaren, dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen, sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Tourenleiter erteilt, die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber kehrwasser.at und den Tourenleitern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, es wird nicht auf Schäden gehaftet, die über das gebuchte Programm hinausgehen.
  9. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer an einer Tour sollen sich gegenseitig unterstützen.
  10. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.
  11. Der Tourenleiter ist berechtigt, Gäste, die gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Vorraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (z.B. Wetterumsturz, hoher Wasserstand, Lawinengefahr, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer,…) abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Kehrwasser.at ist berechtigt, bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.
  12. Als Teilnehmerin sind sie verpflichtet und selbst verantwortlich, die Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften einzuhalten. Nachteile die aus Missachtung und Nichtbefolgung entstehen, gehen zu ihren Lasten, auch wenn Vorschriften nach der Buchung geändert werden.

Robert Zangenfeind | Hauptstraße 28a | A-4675 Weibern | +43/660/2195374
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